Traumatherapie nach Arbeitsunfällen (DGUV)
Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden. Die Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder D-Arzt eingeleitet.
So läuft das Verfahren ab:
- Die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder der Durchgangsarzt leiten die Therapie ein.
- In bis zu 5 psychotherapeutischen Sitzungen wird geklärt, ob eine Behandlung sinnvoll ist und ob Therapeut und Patient zusammenpassen.
- Die Kosten für die ersten Stunden übernimmt die Versicherung.
- Nach den ersten Stunden prüft der Therapeut, ob weitere Stunden notwendig sind. Wenn ja, beantragt er sie.
- Die BG prüft den Antrag und bewilligt gegebenenfalls max. weitere 10 Stunden.
- Abhängig vom Bericht und der dazugehörigen Prüfung können danach weitere Behandlungsstunden bewilligt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dguv.de